AGBs

Vertragsbedingungen für alle Verträge, die zwischen Pedro Stoichita, Schönhauser Allee 134b, 10437 Berlin, USt-Identifikations-Nr.: DE 309340447 (nachstehend: „Künstler“) und Kunden (nachstehend: „Auftraggeber“) geschlossen werden.

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, der Künstler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Kunstwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Künstler hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

§ 2 Urheberrecht

1. Dem Künstler steht das Urheberrecht an den Kunstwerken nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 
2. Die Nutzung und Verwertung des Kunstwerks ist nur zum im Vertrag ausdrücklich bestimmten Zweck zulässig. Die vom Künstler hergestellten Kunstwerken sind – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 
3. Der Künstler behält sich alle Nutzungsarten (Nutzungs- und Verwertungsrechte) vor, die nicht explizit in einer gesondert unterzeichneten Rechteeinräumung dem Auftraggeber übertragen wurden. Überträgt der Künstler Nutzungsrechte an seinen Kunstwerken ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 
4. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte sind – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – räumlich auf folgendes Gebiet beschränkt werden: Deutschland.
5. Der Künstler überträgt dem Auftraggeber in Ansehung des Werkes nur die Rechte an im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten. Die Nutzung und Verwertung durch im Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbekannten Nutzungsarten behält sich der Künstler ausdrücklich vor.
6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Künstler auf den Auftraggeber über. 
7. Der Besteller eines Bildes i.S.v. § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 
8. Bei der Verwertung der Kunstwerke kann der Künstler, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Kunstwerks genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Künstler zum Schadensersatz. 
9. Rohdaten, Skizzen, Schablonen oder Daten gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen verbleiben bei dem Künstler. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

§ 3 Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Kunstwerke wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
2. Gegenüber Endverbrauchern weist der Künstler die Endpreise inkl. Umsatzsteuer aus. 
3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Nach 14 Tagen gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung oder einer sonstigen Anzeige bedarf.                                                   
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Kunstwerke Eigentum des Künstlers. Im Fall, dass der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Künstler im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
5. Die Nutzung der Kunstwerke ist bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nicht gestattet. 
6. Hat der Auftraggeber dem Künstler keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Kunstwerke gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Künstler behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

§ 4 Mängel, Garantie

1. Der Künstler haftet für Mängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Künstler gelieferte Sachen 12 Monate.
2. Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Auftraggebers im Umgang mit dem Kunstwerk hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen den Künstler.
3. Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei neuen Sachen bzw. von einem Jahr bei gebrauchten Sachen gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen ein Jahr. Bei gebrauchten Sachen ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
4. Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, ist der Künstler zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 
5. Eine zusätzliche Garantie des Künstlers besteht nur, wenn diese ausdrücklich bezüglich eines bestimmten Kunstwerks vereinbart wurde.

§ 5 Haftung

1. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Künstlers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
2. Für Schäden an Vorlagen oder Daten des Auftraggebers haftet der Künstler – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Der Künstler ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung eines Auftrags zu vernichten. 
4. Die Zusendung und Rücksendung von Vorlagen und Daten des Auftraggebers erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Künstler nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 5 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Künstlers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
7. Die sich aus Abs. 1 bis 5 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Künstler einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Kunstwerks übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Künstler und der Auftraggeber eine Vereinbarung über die Beschaffenheit des Kunstwerks getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 6 Nebenpflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Künstler übergebenen Vorlagen und Daten das Bearbeitungs-,  Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Bearbeitung, Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von ihm zu liefernde Vorlagen, Daten oder Sachen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach dem bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Künstler wieder abzuholen.

§ 7 Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt der Künstler dem Auftraggeber mehrere Werke zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Werke innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Werke kann der Künstler, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. 
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Künstler nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Künstlers, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Künstler auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Künstler kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Künstler auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 
3. Liefertermine für Kunstwerke sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Künstler bestätigt worden sind. Der Künstler haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 8 Digitale Daten

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Kunstwerke des Künstlers auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Künstlers. 
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. 
3. Der Künstler ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Wünscht der Auftraggeber, dass der Künstler ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 
4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer dann bestimmen. 
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Werke des Künstlers digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Künstlers mit den Werkdaten elektronisch verknüpft wird. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Künstler als Urheber der Werke klar und eindeutig identifizierbar ist.

§ 9 Verbreitung, Werkbearbeitung 

1. Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven oder Datenträgern, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Künstlers.
2. Die Bearbeitung von Werken des Künstlers und deren Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Künstlers. Entsteht durch Bearbeitung ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG. 
3. Der Künstler ist berechtigt, die erstellten Werke nach Abgabe an den Auftraggeber als Referenz für die Kundenakquisition auf seiner Website und auf weiteren von Ihm zur Kundenakquise genutzten www-Kanälen zu verwenden.

§ 10 Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Auf Verträge zwischen dem Künstler und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
2. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Künstler Berlin.
3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.